Schnell ist der Plan gefasst, seine eigenen vier Wände nach den eigenen Vorstellungen zu verändern. Leider geht dies nicht so einfach vonstatten, wie die meisten sich das sich gerne wünschen und viele Aspekte müssen beachtet werden, bevor man zur Tat schreiten kann.
Die Statik muss beachtet werden
Das Problem bei dem Versetzen von Innenwänden ist, dass nicht jede Innenwand einfach so entfernt werden kann. Es muss immer erst geklärt werden, ob es sich um eine tragende, eine nicht tragende oder um eine aussteifende Wand handelt. Bei Neubauten ist es auch nicht unüblich, dass sich über einer nicht tragenden Wand eine Tragende befindet. Generell gilt, dass nicht tragende und nicht aussteifende Wände ohne Probleme versetzt werden können. Wird jedoch die Statik durch unüberlegtes Rausreißen der Innenwände gestört, kann es schlimmstenfalls zum Einsturz einzelner Teile oder gar des gesamten Hauses führen. Aus diesem Grund muss vor jedem Eingriff die Statik des Hauses abgeklärt werden. Dazu müssen die Baupläne und Baugenehmigungen des Hauses eingesehen werden. Auch ein Hinzuziehen eines Fachmannes wie Statiker oder Maurer, um eine erste Einschätzung zu erhalten, ist nie verkehrt. Diese können vorab eine Einschätzung abgeben und eine genaue Berechnung der Statik durchführen. Eine genaue Planung kann unter Umständen viel Geld einsparen, denn es ist immer noch günstiger, einen Statiker für seine Einschätzung zu bezahlen, als einen eingestürzten Hausbereich neu aufzubauen.
Andere wichtige Aspekte
Zusätzlich muss geklärt werden, ob und was in der Wand verläuft, Wasserleitungen, Elektrik oder Heizungsrohre. Entsprechende Leitungen müssen vor jedem Eingriff abgestellt oder abgeklemmt werden, um Kurzschlüsse oder Wasserschäden zu verhindern. Auch über die bürokratischen Angelegenheiten muss sich gekümmert werden. Soll nur eine nicht tragende Wand versetzt werden, ist dies meist kein Problem und dafür muss meist auch keine Baugenehmigung eingeholt werden. Wird bei einem Versetzen der Innenwände jedoch die Statik verändert, muss das Bauamt informiert werden und eventuell ein Bauantrag gestellt werden.