Mietwohnung kündigen

Ganz gleich aus welchem Grund Sie Ihre Mietwohnung kündigen, die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben werden.

Üblicherweise beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, wobei die Kündigung bis zum dritten Werktag beim Vermieter eingegangen sein muss, damit der laufende Monat mitzählt. Wurde allerdings im Mietvertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbart, müssen Sie sich an diese halten. Bei Mietverträgen, die auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt sind, endet das Mietverhältnis mit Ablauf dieses Zeitraums. Es ist nicht nötig, die Mietwohnung zu kündigen.

Wenn sowohl der Vermieter als auch der Mieter einverstanden sind, ist es auch durchaus möglich, die Kündigungsfrist zu verkürzen, sodass das Mietverhältnis früher endet.

Selbstverständlich kann auch der Vermieter mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten das Mietverhältnis unter Angabe eines Grundes kündigen, insbesondere wenn er die Mietwohnung für den eigenen Gebrauch benötigt. Es besteht des Weiteren die Möglichkeit, dem Mieter außerordentlich fristlos zu kündigen, zum Beispiel wenn dieser mit den Mietzahlungen länger als zwei Monate im Verzug ist.

Die Kündigung muss immer eindeutig sein und darf keine Bedingungen wie „wenn“, „aber“ etc. enthalten. Will der Mieter seine Mietwohnung kündigen, muss kein Kündigungsgrund angegeben werden, es sei denn dies ist im Mietvertrag schriftlich festgelegt.

Um Missverständnissen vorzubeugen sollten Sie eine Kopie der Kündigung für Ihre Unterlagen einbehalten. Außerdem ist es von Vorteil den Kündigungsbrief per Einschreiben zu versenden.

Wenn das Mietverhältnis endet wird die Mietwohnung an dem Vermieter übergeben. Hierbei ist zu beachten, dass ein Übergabeprotokoll angefertigt wird, in welchem der Zustand der Wohnung festgehalten wird. Ziehen Sie idealer Weise eine unabhängige Person als Zeugen hinzu.

Insgesamt ist es meist kein Problem, die Mietwohnung zu kündigen. Haben Sie also keine falsche Scheu!

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